Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Naturkundemuseum Niebüll für Vermietung von Räumen und Buchungen museumspädagogischer und touristischer Angebote

1. Vermietung von Räumlichkeiten
1.1 Mietobjekte
Als Mietobjekte kommen in Betracht: Veranstaltungsraum einschl. Mobiliar sowie Eingangsfoyer und WC-Räumlichkeiten, Kinder-Aktionsraum, Info-Café sowie weitere Räumlichkeiten nach Absprache.
1.2 Mietzeiten
Die Mietzeit ist im Mietvertrag verbindlich festzulegen. Sie dient als Grundlage der Preisberechnung.
1.3 Mietvertragsverhandlungen
Auf Anfrage des potentiellen Mieters übersendet der Vermieter:
• einen Mietvertrag
• die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• eine aktuelle Preisliste
Dabei sollte bereits die Anfrage möglichst genau die Art und den Umfang der geplanten Veranstaltung beschreiben, vor allem die Zahl der erwarteten Teilnehmer benennen.
Eine Reservierung von Terminen ist möglichst frühzeitig vorzunehmen. Sofern der Vermieter eine zweite Anfrage für einen bereits reservierten Termin erhält, kann es bei Rückfrage beim Reservierenden verlangen, dass sich dieser innerhalb eines Tages über die Durchführung der Veranstaltung entscheidet.
Nach Eingang einer möglichst schriftlichen Buchung des Mieters erstellt der Vermieter aufgrund der ihm vorliegenden Angaben einen Mietvertrag.
1.4 Benutzung der Mietobjekte
Der Mieter darf die Mietobjekte nur zu der im Mietvertrag vereinbarten Veranstaltung benutzen.
Dabei ist er zu einer schonenden Behandlung der Mietobjekte verpflichtet. Darauf weist er auch seine Mitarbeiter und ggf. beteiligte Fremdfirmen hin.
Eine Überlassung der Mietobjekte durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.
1.5 Vorbehaltsklausel
Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter nach Rücksprache andere Räumlichkeiten im Hause zur Verfügung zu stellen, die für den Mietzweck geeignet sind.
1.6 Übergabe/Übernahme
Soweit bei Beginn der Mietzeit vom Mieter keine Beanstandungen erhoben werden, gilt das Mietobjekt als im ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Dies gilt nicht für versteckte Mängel.
Später eintretende Mängel am oder Schäden des Mietobjekts sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Am Ende der Mietzeit erfolgt eine Abnahme des Mietobjekts durch den Vermieter.
1.7 Anmeldepflichten
Sind für die Veranstaltung behördliche Genehmigungen erforderlich, so hat diese der Mieter auf seine Kosten und sein Risiko beizubringen.
Dem Mieter obliegen ferner die erforderlichen Meldungen an die GEMA, die Künstlersozialkasse und an das zuständige Ordnungsamt.
1.8 Sicherheit und Ordnung
Der Mieter bestätigt, dass durch die Veranstaltung die Sicherheit vor Ort und des Mietobjekts nicht gefährdet werden und insbesondere keine Veranstaltung mit ungesetzlichen oder rechtsradikalen Inhalten durchgeführt wird. Andernfalls ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Eine Änderung des vertraglichen Mietzwecks ist nicht gestattet und berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Die Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zur Benutzung überlassene Mietsache pfleglich zu behandeln.
Der Mieter hat die Freihaltung der Fluchtwege und Notausgänge zu gewährleisten.
Bauliche oder sonstige Veränderungen in den gemieteten Räumen (z.B. Befestigungen an Böden, Decken und Wänden, Demontage fest montierter Einrichtungsgegenstände) dürfen nicht durchgeführt werden.
Eventuell erforderliche Konzessionen und Genehmigungen (z.B. GEMA etc.) hat der Mieter selbst und auf eigene Kosten einzuholen.
Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot.
Vor Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass alle Türen und Fenster vorschriftsmäßig verschlossen, das Licht und benutzte Geräte ausgeschaltet und Kerzen erloschen sind.
1.9 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter durch schuldhaftes Verhalten des Mieters, seiner Mitarbeiter oder der Veranstaltungsgäste entstehen. Er stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die gegen diesen aufgrund von im Zusammenhang mit der Nutzung entstandenen Schäden geltend gemacht werden.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die an ihn verausgabten Schlüssel nicht abhanden kommen. Kommt gleichwohl ein Schlüssel abhanden, ist der Mieter dem Vermieter zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dieser kann auch darin bestehen, dass infolge des Verlustes die Schließanlage oder Teile davon ausgetauscht werden.
Der Vermieter ist bei Einbruch und Diebstahl nicht für Fremdeigentum (mitgebrachte Gegenstände des Mieters und seiner Gäste) versichert. Eine Haftung des Vermieters ist gänzlich ausgeschlossen. Bei eventuellem Diebstahl sind unverzüglich die Polizei sowie der Vereinsvorstand des Vermieters zu benachrichtigen.
Vertreter des Vermieters haben jederzeit das Recht, das gesamte Mietobjekt zu betreten oder es durch beauftragte Dritte betreten zu lassen.
1.10 Rücktritt, Beendigung des Mietverhältnisses:
Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird.
Der Vermieter kann bei einem unbefristeten Mietverhältnis mit einer Frist von vier Wochen das Mietverhältnis kündigen.
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten bzw. das Mietverhältnis beenden.
Falls der Mietvertrag durch widrige Umstände (z.B. Rohrbruch, Stromausfall etc.) nicht zur Durchführung kommt, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Schlüssel und evtl. weitere Gegenstände aus dem Eigentum des Vermieters sind nach Ablauf der Mietdauer unverzüglich und unaufgefordert an den Vermieter zurückzugeben.
1.11 Nachträgliche Vertragsänderungen
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages können nur schriftlich erfolgen; dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel selbst.
1.12 Datenschutz
Das Naturkundemuseum Niebüll bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Kunde gestattet der Buchungsstelle, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu vermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz sind über die Homepage des Naturkundemuseum Niebüll zugänglich.
1.13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüchen ist Niebüll.
1.14 Teilnichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen zur Folge.

2. Buchung von Angeboten oder Teilnahme an öffentlichen Angeboten
2.1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für museumspädagogische und touristische Angebote des Naturkundemuseum Niebüll regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Naturkundemuseum Niebüll und gelten für buchbare Angebote wie Gruppenführungen, Kindergeburtstage, Workshops, sowie öffentlich angekündigten Angeboten und den Museumsbesuch.
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersangaben zu beachten. Telefonische Buchungen sowie schriftliche oder per E-Mail werden von uns schriftlich oder mündlich bestätigt.
Bei öffentlich angekündigten Angeboten werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Teilnahme am Angebot anerkannt.
2.2 Gültigkeit des Angebots und der Preise
Es gelten die Angebote und Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Frühere Angebote und Preise in Flyern und in Datenbanken erfassten Momentaufnahmen der Website verlieren ihre Gültigkeit.
2.3 Vertragsabschluss
Die Buchung sämtlicher Angebote kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aufgrund einer Anmeldung des Kunden und einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung, in der die anfallenden Entgelte aufgeführt bzw. benannt werden, kommt der Vertrag zustande.
Die Buchung ist verbindlich in Bezug auf Termin und ungefährer Personenzahl.
Bei Anmeldung von Gruppen gibt es eine Höchstteilnehmerzahl, die davon abhängt, welches welches Angebot gewünscht wird. Bei Anmeldung der Gruppe ist daher die Teilnehmerzahl zu nennen.
Mit der Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
2.4 Bezahlung
Die anfallenden Entgelte werden direkt vor Beginn der Veranstaltung an der Kasse bezahlt (Barzahlung, Visacard, Mastercard und EC-Karte möglich).
Im Einzelfall ist eine Bezahlung nach Rechnungsstellung möglich.
Dies muss bei der Buchung fest vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb der darauf ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei öffentlich zugänglichen Angeboten erfolgt die Errichtung des Teilnehmerbeitrages vor Beginn des Angebots.
2.5 Stornobedingungen - Rücktritt des Teilnehmers
Stornierungen müssen schriftlich oder mündlich erfolgen.
Eine Stornierung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Danach kann eine Gebühr von 50 % des Führungspreises erhoben werden. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn.
Bei Verspätungen des Buchenden hält der/die Führende eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Führungsbeginn ein, es sei denn, der Kunde hat den Führenden/die Führende über die Verspätung informiert.
2.6 Rücktritt des Veranstalters
Das Naturkundemuseum Niebüll ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Naturkundemuseum Niebüll zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.
Im Fall des Rücktritts durch das Naturkundemuseum Niebüll werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet.
Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
Verschiebungen der Termine von Führungen und Veranstaltungen um bis zu 30 Minuten durch das Naturkundemuseum Niebüll berechtigen nicht zur Reduzierung des Entgeltes.
2.7 Haftung
Allgemeines:
Die Museumsbesucher und die Teilnehmenden an Veranstaltungen sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern, Teilnehmenden und dem Museumspersonal zu verhalten.
Das Hausrecht obligt beim Museumspersonal und dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Eltern, Begleitpersonen und Lehrkräfte nehmen ihre Aufsichtspflicht wahr und sorgen für ein rücksichtsvolles Verhalten der Kinder und Schüler, damit die Museumsexponate und Räumlichkeiten nicht beschädigt werden.
Bei groben Verstößen ist das Museumspersonal berechtigt, Personen des Hauses zu verweisen und haftbar zu machen.
Schadensansprüche für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände können nicht geltend gemacht werden.
Gruppen:
Die Verantwortung liegt bei der Begleitperson, die den Besuch organisiert oder gebucht hat oder eine durch sie beauftragte Person.
Angebote mit Schulen und Institutionen der Jugendarbeit:
Die Verantwortung liegt beim Schulpersonal beziehungsweise bei den von der auftraggebenden Institution beauftragten Personen.
Privat bestellte Angebote mit Minderjährigen:
Die Verantwortung für alle beteiligten Kinder liegt beim Auftraggeber/Auftraggeberin.
Öffentliche Angebote:
Eltern oder von denen beauftragte Erwachsene übernehmen die Aufsicht und Verantwortung für ihre Kinder bzw. von ihnen mitgebrachte Kinder. Erwachsene tragen das Risiko für ihre Gesundheit und Ausrüstung selbst.
Kombinierte Angebote:
Sollten bei einem Angebot mehrere Leistungen kombiniert werden (öffentlicher Nahverkehr, Gastronomie, Führungen), so ist, wenn nicht anders vorab vereinbart, jede Leistung vom Teilnehmenden selbst und gesondert zu bezahlen. Die Haftung für die Leistung von weiteren Leistungsträgern liegt bei diesen selbst.
2.8 Datenschutz
Das Naturkundemuseum Niebüll bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Kunde gestattet der Buchungsstelle, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu vermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz sind über die Homepage des Naturkundemuseum Niebüll zugänglich.
2.9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüchen ist Niebüll.
3. Information für begleitende Eltern bei Kindergeburtstagen
Um die Sicherheit der Kinder bei der Durchführung von Kindergeburtstagen zu gewährleisten, ist folgender Hinweis zu beachten:
Die begleitenden Eltern haben während der gesamten Veranstaltung die Aufsichtspflicht für ihre eigenen und die ihnen anvertrauten Kinder inne.

Stand: 21.11.2023